
Der Deutsche Bundestag hat eine Reihe von Steuererleichterungen für kleine Photovoltaik- (PV) und Energiespeichersysteme (Batterien) beschlossen, um die Nutzung von Solarenergie auf den Dächern von Wohn- und Geschäftsgebäuden in Deutschland zu fördern. Die Änderungen sind Teil des Steuergesetzes 2022, das der Kongress am Freitag verabschiedet hat. Der Mehrwertsteuersatz wird für deutsche Besucher unseres Shops automatisch abgezogen.
Nach dem neuen Steuergesetz müssen Betreiber von kleinen Solarstromanlagen auf ihre Einnahmen aus der Einspeisevergütung für Solarstrom keine Einkommens- oder Transaktionssteuer zahlen. Die Steuererleichterung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 für Photovoltaik- (PV) und Batteriesysteme für Einfamilienhäuser und Gewerbebetriebe bis zu 30 kWp. Für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Gebäude gilt die Befreiung für Solaranlagen bis zu 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit, ist aber auf bis zu 100 kW pro Steuerzahler begrenzt.
Außerdem entfällt ab dem 1. Januar 2023 die 19%ige Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation von PV-Solaranlagen, einschließlich Speicherbatterien. Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt auch für Systeme, die im Jahr 2022 bestellt, aber erst im nächsten Jahr in Betrieb genommen werden. Steuerliche Anreize sollten den Käufern beim Kauf einer neuen Solaranlage etwas Geld sparen. Mehr Infos hier
Viele ECO-Aktivisten begrüßten dieses neue Gesetz und sagten, dass diese neue Steuerbefreiung für private Solaranlagen vielen Hausbesitzern den lang ersehnten Anreiz geben würde, in Solarenergie zu investieren, wenn man bedenkt, dass es die schiere Menge an Bürokratie ist, die mit Steuererklärungen für Einnahmen aus Solarstrom verbunden ist, die viele Hausbesitzer davon abgehalten hat, eine eigene Solaranlage zu installieren.